Infos zum Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht
Durch das Unterhaltsrecht soll sichergestellt werden, dass derjenige, der nicht in der Lage ist, seinen Unterhalt selbst zu bestreiten, durch den Unterhaltsverpflichteten Unterstützung erfährt. Zur Zahlung von Unterhalt können verschiedene Personen durch die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet werden. In erster Linie sind dies meist (geschiedene) Ehegatten sowie Eltern. Doch auch bei Verwandten gerader Linie kann eine Unterhaltspflicht festgestellt werden.
Relevante Beispiele aus dem Alltag sind vor allem der Kindesunterhalt sowie der Unterhalt des geschiedenen Ehegattens.
Beim Kindesunterhalt kommt regelmäßig die sogenannte Düsseldorfer Tabelle als Unterhaltsleitlinie zum Einsatz.
Wie hoch der Unterhalt für einen geschiedenen Ehegatten ausfällt, richtet sich dagegen gemäß § 1578 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Zu beachten ist dabei stets, dass dem Unterhaltspflichtigen ein Selbstbehalt verbleibt, damit dieser weiterhin seinen eigenen Lebensbedarf bestreiten kann.
Unterhaltsstreitigkeiten sind ein sehr sensibles Thema. Da hier in vielen Fällen die Trennung einer Familie vorausgegangen ist, ist die Belastung bei solchen Streitigkeiten meist sehr hoch. Sollten Sie in einer Situation sein, in der Sie Unterhalt erstreiten möchten, oder sind Sie vielleicht selbst unterhaltspflichtig und möchten sich gegen die Höhe der Bemessung wehren, sollten Sie sich mit einem Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht in Verbindung setzen. Dieser wird Sie mit dem nötigen Fachwissen auf diesem Gebiet beraten und weiß auch um die Notwendigkeit von Fingerspitzengefühl, wenn es um das Thema Unterhalt geht. Verzichten Sie nicht auf die Unterstützung die Ihnen oder Ihren Kindern zusteht und wehren Sie sich andererseits, wenn Sie über die Maße belastet werden sollten mit Zahlungsverpflichtungen. Ein Anwalt für Unterhaltsrecht wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.