Infos zum Rechtsanwalt für Steuerrecht
Das Steuerrecht befasst sich mit allen rechtlichen Grundlagen, die das Festsetzen und Erheben von Steuern regelt. So gehören strenggenommen alle Steuergesetze in diesen Bereich. Neben den Gesetzen der Festsetzung und Erhebung finden wir auch jene zur Steuerverwaltung sowie der Finanzgerichtsbarkeit im Steuerrecht. Dies sind also alle Einzelgesetze, die sich mit Steuern und deren Verwaltung befassen, aber auch Zölle, also Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Artikel 4 Nr. 10 und 11 des Zollkodexes, sowie die Agrarabschöpfungen der Europäischen Union.
Gemäß des sogenannten Finanzverfassungsrechtes der Verfassung sind Steuergesetzgebungshoheit, Steuerertragshoheit, aber auch Steuerverwaltungshoheit auf Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt. Dies geschieht, je nach Steuerart, nach unterschiedlichen Kriterien. Aufgrund dieser unterschiedlichen Kriterien hat sich das Steuerrecht zu einem eigenständigen Rechtsgebiet herauskristallisiert. Tatbestände, aber auch Rechtsbegriffe werden eigenständig definiert. Eine Bindung zum Zivilrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Das Steuerrecht wird zwischen allgemeinem und besonderem Steuerrecht unterschieden. Während das Erstere sich u.a. mit Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung und Finanzverwaltungsgesetz befasst, wird sich im Zweiten mit Einzelsteuergesetzen wie Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz u.ä. gewidmet.
Die im Folgenden aufgeführten, im Grundgesetz verankerten Prinzipien prägen das deutsche Steuerrecht:
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Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit
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Sozialstaatsprinzip
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Gesetzmäßigkeit der Besteuerung
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Gleichmäßigkeit der Besteuerung
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Nettoprinzip (Steuerrecht)
Gemäß Art. 108 Abs. 6 GG ist die Finanzgerichtsbarkeit einheitlich zu regeln. Daher wurde die Finanzgerichtsordnung ins Leben gerufen. Sie ist in Instanzen aufgeteilt. Auch die Steuerarten sind unterschiedlich unterteilt. So gibt es Gemeinschaftliche Steuern, wie etwa Lohn- und Umsatzsteuer, Bundessteuern, wie Energiesteuer und Kraftfahrzeugsteuer, Ländersteuern, wie Grunderwerbssteuer und Lotteriesteuer, Gemeindesteuern, wie Gewerbe- und Grundsteuer. Neben der Kirchensteuer gibt es zudem noch geringfügige Steueraufkommen, wie Zweitwohnsitzsteuer, Vermögenssteuer und Hundesteuer.
Wie man sehen kann, ist das deutsche Steuerrecht sehr umfangreich und weit verästelt. Da ist es nicht verwunderlich, wenn man einmal mit dem Steuerrecht konfrontiert wird. Jedoch ist es durchaus sinnvoll, einen Rechtsanwalt für Steuerrecht zu konsultieren, wenn dies notwendig ist. Er ist bestens geschult und aufgrund seiner Fortbildungspflicht jederzeit auf dem neuesten Stand. Ein Fachanwalt für Steuerrecht ist aufgrund seiner praktischen wie theoretischen Kenntnisse in der Lage seinen Mandanten in den verschiedensten Problemfeldern des Steuerrechts zu beraten wie Einkommensteuer, Steuerprüfung, Abschreibungen, Kilometerpauschale, Umsatzsteuer, Einkommensteuererklärung, Sonderausgaben, Freibeträge oder auch Gewerbesteuer und Lohnsteuer, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Neben einer fundierten Beratung ist der Anwalt für Steuerrecht auch fähig, die Chancen einer aussichtsreichen Auseinandersetzung mit dem Steuerwesen durchaus genau einschätzen zu können.