Infos zum Rechtsanwalt für Familienrecht
Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechtes. Es regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft eine Verbindung miteinander eingegangen sind. Ebenso finden sich Normierungen im Familienrecht hinsichtlich der gesetzlichen Vertretungsfunktion, die für Personen außerhalb der Verwandtschaft bestehen können wie Vormundschaft, rechtliche Betreuung oder auch Pflegschaft. Wie viele Rechtsbereiche ist auch das Familienrecht in zwei Bereiche aufgeteilt:
1. Materielles Recht
2. Internationales Privatrecht; dieses ist seinerseits wieder unterteilt.
Im materiellen Recht finden sich nicht nur Vorschriften über das Eingehen einer Ehe bzw. Lebenspartnerschaft, sondern auch über die Auflösung derselbigen. Somit werden auch die rechtlichen Folgen einer Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft geregelt. U.a. handelt es sich bei gegebenen Problemstellungen um Fragen bezüglich des Unterhaltes oder eines Versorgungsausgleiches. Auch Bereiche wie die gegenseitigen Unterhaltspflichten von Verwandten sowie Rechte und Pflichten, die zwischen Eltern und Kindern bestehen, werden im materiellen Recht geregelt. Des Weiteren werden Adoptionen und deren Verlauf klar normiert.
Das internationale Privatrecht ist unterteilt in:
1. Eherecht
2. Kindschaftsrecht
In Punkt 1 werden die sachlichen Voraussetzungen geprüft. Hierzu gehört etwa die Prüfung der Ehemündigkeit und ob Ehehindernisse bestehen. Dies könnte z.B. dann der Fall sein, wenn der ausländische Heiratswillige im Ausland bereits verheiratet ist. Somit kann die Ehe nach deutschem Recht nicht vollzogen werden. Auch die allgemeinen Ehewirkungen finden Regelung in diesem Abschnitt: Ehegüterrecht, Namensrecht, Unterhaltsrecht.
Die große Rolle im Bereich des Kindschaftsrechtes nimmt das Verfahrensrecht ein. Verschiedene Grundlage sind vorhanden, nach denen entschieden werden kann: Haager Minderjährigenschutzabkommen, Haager Kinderschutzübereinkommen, Verordnung EG Nr. 2201/2003, Haager Übereinkommen die privatrechtlichen Belange bei Kindesentführungen betreffend u.a. Das Eltern-Kind-Verhältnis wird genauso eingehend geregelt wie die Adoption eines Kindes.
Der Rechtsanwalt für Familienrecht klärt seinen Mandanten eingehend über alle rechtlichen Fragen, die das Familienleben und dessen Organisation betreffen, auf. Selbstverständlich übernimmt er auch die juristische Vertretung und versucht die Rechte seines Mandanten durchzusetzen. Meist geht es bei rechtlichen Problemen aus dem Bereich des Familienrechts um Trennungsunterhalt, Unterhaltsberechnung, Umgangsrecht, Betreuungsrecht, Vaterschaftsrecht oder auch den Versorgungsausgleich oder um eine Scheidungsvereinbarung. Da bei dieser Vielzahl von Fragen und Belangen die Grenzen zwischen den einzelnen Rechtsbereichen nicht selten übertreten werden, können weitere Schwerpunktbereiche des Rechtsanwaltes für Familienrecht u.a. Erbrecht oder auch Sozialrecht sein. Je mehr Fragen hinsichtlich aller rechtlichen Familienbelange der Anwalt beantworten kann, desto kompetenter kann er seinen Mandanten unterstützen. Denn für einen Anwalt ist es nicht vorrangig, einen Klienten vor Gericht zu vertreten. Eher liegt das Augenmerk auf der außergerichtlichen Klärung, einer Mediation und einer fachkundigen Unterstützung, um die Problematik so unkompliziert und unbürokratisch wie möglich aus der Welt zu schaffen.