Carsten M. Herrle
24114 Kiel (Südfriedhof)
Deutschland
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Rechtsanwalt
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FILESHARING-HOTLINE BEI ABMAHNUNG: 0431 591 90 90 (kostenfreie telefonische Ersteinschätzung)
Sie haben eine Abmahnung / Klage wegen Filesharing / Urheberrechtsverletzung von
- APW Auffenberg Petzold Witte (/ Dortmund
- Baek Law Peter Kimm / Hamburg
- Baumgarten Brandt / Berlin
- Bindhardt Fiedler / Linden
- C-S-R Christoph Schmietenknop / Ettlingen
- Denecke Haxthausen / Berlin
- Diesselhorst Bente Lojewski / Berlin
- FAREDS Holscher Neef / Hamburg
- Fuhrmann Wallenfels / Frankfurt/Main
- Kenne / Berlin
- Kornmeier / Frankfurt/Main
- Lihl / Postbauer-Heng
- Philipp Marquort / Kiel
- Marcus Meier / Lünen
- Rainer Munderloh / Oldenburg
- Negele Zimmel Greuter / Augsburg
- Nimrod Bockslaff Scheffen / Berlin
- Nümann Lang / Karlsruhe
- Paulus / Berlin
- Rasch / Hamburg
- .rka Reichelt Klute Assmann / Hamburg
- Johannes Rübenach / Regensburg
- Sasse / Hamburg
- Schalast & Partner / Frankfurt/Main
- Marko Schiek / Meiningen
- Lutz Schröder / Kiel
- Schulenberg Schenk / Hamburg
- Schutt Waetke / Karlsruhe
- Daniel Sebastian / Berlin
- SKW Schwarz Kelwing Wicke / Frankfurt/Main
- SWS Scheuermann Westerhoff Strittmatter / Köln
- U+C / Urmann + Collegen / Regensburg (siehe auch DEBCON)
- Vahrenwald Kretschmer / München
- Waldorf Frommer / München
- wesaveyourcopyrights Christian Weber / Frankfurt/Main
- Graf Westphalen / Berlin
- Winterstein / Frankfurt/Main
- Zimmermann & Decker / Hamburg
in – Internettauschbörsen – in Peer-to-Peer Netzwerken / P2P Uploads erhalten wegen
- unerlaubter Verwertung geschützter Werke ?
- Verletzung Tonträgerrechte ?
- Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke ?
- einer Urheberrechtsverletzung ?
- Verletzung Urheberrechte oder dem Wettbewerbsrecht ?
- eines illegalen Downloads / Uploads / Filesharing ?
Aktuell werden im ganzen Bundesgebiet / Schleswig-Holstein durch Anwälte u.a. aus Kiel, Hamburg, Berlin, Frankfurt, München, Karlsruhe massenhaft Abmahnschreiben wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen, Filmen bzw. anderweitigen urheberrechtlich geschützten Werken versendet.
RUHE BEWAHREN !
NICHT UNTERSCHREIBEN !
UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG / VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG ABÄNDERN !
NICHT DEN ABMAHNENDEN ANRUFEN !
NICHT SOFORT ZAHLEN !
Eine modifizierte Unterlassungserklärung / Verpflichtungserklärung kann vor einem teuren Klageverfahren und Zahlung einer erheblichen Vertragsstrafe schützen. Aber auch diese modifizierte Erklärung gilt dreißig Jahre. Niemand muss sich jedoch ungeprüft für eine unabsehbare Anzahl von Werken gegenüber dem abmahnenden Urheber verpflichten.
NICHT IRRITIEREN LASSEN !
Ein Anwalt aus München verunglimpft die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserkärung / Verpflichtungserklärung irrigerweise als “Märchen”. Lassen Sie sich immer vor Beauftragung eines Anwaltes die genau entstehenden Kosten einer Vertretung mitteilen, und zwar in klaren Zahlen! UNTERSCHREIBEN SIE KEINE HONORARVEREINBARUNG UNGEPRÜFT !
Eine Unterlassungserklärung / Verpflichtungserklärung darf nicht blind abgegeben werden. Es muss durch Ihren Rechtsanwalt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung / Verpflichtungserklärung nicht rechtzeitig abgegeben werden, kann die Anwaltskanzlei, welche abgemahnt hat, eine einstweilige Verfügung erwirken oder auch gleich Klage erheben. Die Kosten sind für diese Verfahren erheblich, da der Streitwert von den Urhebern sehr hoch beziffert wird. Diese Kosten werden Ihnen auferlegt, nicht dem Rechtsanwalt, der Ihnen geraten hat, keine Erklärung abzugeben. Es besteht also ein erhebliches Prozessrisiko.
Der an die Gegenseite zu zahlende Betrag muss in der geforderten Höhe grundsätzlich NICHT akzeptiert werden. Es gibt immer Möglichkeiten zu verhandeln. Keine persönlichen Unterlagen (Arbeitsvertrag, Leistungsbescheide usw.) übersenden. Niemand kann dazu verpflichtet werden mehr preiszugeben, als tatsächlich sinnvoll ist.
Gerne stehe ich Ihnen in diesem Zusammenhang als Ihr Rechtsanwalt zur Verfügung. Sie können mich zu den üblichen Bürozeiten unter meiner Kanzleinummer
0431 3053719
oder auch außerhalb der Bürozeiten unter meiner Filesharinghotline
0431 591 90 90
erreichen. Sie können mir aber auch eine email schicken:
ra.herrle@t-online.de
RA Herrle ist in verschiedenen Institutionen als aktives und passives Mitglied engagiert.
RA Herrle ist Referent insbesondere in dem Bereich des Urheberrechts. Im Juni 2011 hielt Rechtsanwalt Herrle einen Vortrag zu dem Thema Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen im Fotorecht unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen im Filesharing vor der Landesberufsschule Photo + Medien in Kiel.
Carsten M. Herrle
Harmsstraße 83
24114 Kiel
Deutschland
Telefon: 0431/3053719
Telefax: 0431/3053718
E-Mail:
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