FAMILIENRECHT
Wie ist der Ablauf einer Scheidung?
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Heiraten zwei Menschen, so tun sie dies in der Regel mit dem Wunsch, den Rest ihres Lebens miteinander zu verbringen. Nun passiert es immer wieder, dass die Eheleute im Laufe der Zeit merken, dass sie doch nicht so gut zusammenpassen, und sich schließlich trennen. Meistens führt diese Trennung dann zu einer Scheidung. Doch wie ist der Ablauf einer Scheidung?
Ehe muss gescheitert sein
Damit eine Ehe geschieden werden kann, bedarf es einiger Voraussetzungen. Zum einen müssen die Eheleute getrennt voneinander leben, zum anderen möchten sie diesen Zustand nicht ändern, also nicht wieder zusammenkommen.
Wie lange muss man getrennt leben, bevor man geschieden werden kann?
Wie lange die Eheleute getrennt voneinander leben müssen, um geschieden werden zu können, ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Grundsätzlich ist es so, dass die Ex-Ehepartner mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben müssen (Trennungsjahr).
Ausnahmen bestehen nur in jenen Fällen, in denen eine unzumutbare Härte vorliegt, welche in der Person des Ehegatten vorhanden ist. Diese ist gemäß § 1565 Abs. 2 BGB beispielsweise dann gegeben, wenn ein Ehepartner den anderen misshandelt, sexuell erniedrigt oder die Ehe nur eingegangen worden ist, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
Leben die Eheleute bereits seit mehr als drei Jahren voneinander getrennt, wird die Ehe geschieden, wenn einer der beiden einen diesbezüglichen Antrag stellt – auch, wenn der andere Ehepartner nicht in eine Scheidung einwilligt.
Wie läuft die Scheidung ab?
Wenn die Eheleute bereits ein Jahr voneinander getrennt leben, kann der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Die Zuständigkeit liegt bei kinderlosen Paaren bei dem Amtsgericht des Ortes, an dem diese zuletzt gemeinsam gelebt haben. Sind Kinder vorhanden, ist das Gericht jenes Ortes zuständig, an dem der Ehepartner mit dem Kind lebt.
Zu beachten ist, dass ein sogenannter „Anwaltszwang“ für das Scheidungsverfahren besteht. Dies bedeutet, dass derjenige Ehepartner, der die Scheidung einreicht, zwingend durch einen Rechtsanwalt vertreten werden muss. Sind sich die Ehepartner über die Scheidung einig, können sie sich auch einen gemeinsamen Anwalt nehmen. Dasselbe gilt in jenen Fällen, in denen ein Ehevertrag besteht.
Wenn der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingegangen ist, wird er dem anderen Ehegatten zugestellt. Darüber hinaus wird ihm Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.
Das Familiengericht übersendet beiden Ehepartnern zudem Fragebögen über den Versorgungsausgleich, welche innerhalb einer bestimmten Frist ausgefüllt wieder an das Gericht zurückgeschickt werden müssen. Wenn dies geschehen ist, wird seitens des Gerichts ein Termin für die Scheidung festgelegt.
Was sind die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung?
Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn sich beide Ehepartner darüber einig sind, dass sie die Ehe nicht mehr fortführen möchten. Dies können sie dem Gericht mitteilen, und zwar in Form eines Scheidungsantrags.
Dieser kann von beiden Ehepartnern gemeinsam (dann reicht ein Anwalt) gestellt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass nur einer den Antrag stellt und der andere diesem zustimmt.
Darüber hinaus bedarf es einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung, das heißt, einer Einigung beider Ehegatten über die Folgen der Scheidung. Diese muss sich auf Kindesunterhalt, Ehewohnung, Hausrat, Unterhalt und ähnliches beziehen.
Muss man beim Scheidungstermin anwesend sein?
Es ist zwingend notwendig, dass beide Ehepartner beim Scheidungstermin vor Gericht anwesend sind. Dort werden sie seitens des Richters gefragt, wie lange sie voneinander getrennt leben und ob sie sich wirklich scheiden lassen möchten. Darüber hinaus werden Formalitäten geklärt, beispielsweise:
- Wie wurden das Sorgerecht sowie das Besuchsrecht für die Kinder geregelt?
- Wie wird der Unterhalt geregelt?
- In welcher Höhe ist der versorgungsausglich vorzunehmen? (Ausnahmen bestehen lediglich bei sehr kurzen Ehen)
Ist dies alles geklärt, wird die Ehe geschieden.
Zu beachten ist auch, dass die Ehegatten einen gültigen Personalausweis sowie das Familienbuch mitbringen.
Fazit
Voraussetzung für eine Scheidung ist zunächst, dass die Ehegatten getrennt voneinander leben. Ist dies der Fall, kann die Scheidung von einem der beiden oder gemeinsam beim zuständigen Familiengericht beantragt werden. Dieses prüft zum einen, ob die Formalitäten erledigt sind, zum anderen lädt es zum Scheidungstermin, an dem beide Eheleute anwesend sein müssen. An diesem wird offiziell die Scheidung bekanntgegeben.
Quelle: Experten-Branchenbuch.de-Redaktion