VERWALTUNGSRECHT
VG Düsseldorf: Informationsfreiheit gilt nicht bei Cum-Ex-Ermittlung
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Kein freier Informationszugang zu Ermittlungsverfahren. © BillionPhotos.com - stock.adobe.com
Düsseldorf (jur). Das nordrhein-westfälische Justizministerium muss Gesellschaftern der Warburg Bank keinen Informationszugang zu Berichten der Staatsanwaltschaft zu „Cum-Ex“-Ermittlungsverfahren der früheren Westdeutschen Landesbank AG geben. Denn das Informationsfreiheitsgesetz des Landes findet auf die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft und damit auch auf das Justizministerium NRW als deren übergeordnete Behörde keine Anwendung, urteilte am Donnerstag, 24. August 2023, das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az.: 29 K 329/21).
Dies gelte insbesondere bei der Durchführung von Ermittlungsverfahren. Hier habe das Justizministerium NRW die Berichte der Staatsanwaltschaft zu den illegalen Aktiendeals „im Hinblick auf die mögliche Ausübung seiner Weisungsrechte bearbeitet“, so das Verwaltungsgericht.
Sowohl die staatsanwaltlichen Berichte als auch die Aktenvermerke des Justizministeriums wiesen damit einen „hinreichenden Bezug zu den Ermittlungsverfahren“ auf, so dass kein Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz verlangt werden könne.
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Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock