VERWALTUNGSRECHT
Verwaltungsgericht Köln urteilt: Teil der LKW-Maut rechtswidrig
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Das Verwaltungsgericht Köln hat unter dem Aktenzeichen 14 K 6556/20 entschieden, dass die Erhebung der LKW-Maut zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem 27. Oktober 2020 teilweise rechtswidrig war. Die Begründung: In die Mautsätze wurden Kosten für die Verkehrspolizei einbezogen, was gegen EU-Vorgaben verstößt. Die Bundesrepublik Deutschland muss nun die zu viel gezahlten Mautgebühren zuzüglich Zinsen zurückzahlen.
VG Köln gibt Klage statt: Teilweise Rückerstattung der LKW-Maut
Eine Klägerin forderte die Rückerstattung der von ihr entrichteten LKW-Maut für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 27. Oktober 2020, spezifisch den Teil der Maut, der die Kosten der Verkehrspolizei umfasste, samt Verzinsung.
Nach einem negativen Bescheid legte sie Klage ein, der das Verwaltungsgericht Köln nun stattgegeben hat.
Mautsätze inkludieren zu Unrecht Polizeikosten
Das Gericht erklärte, dass laut der EU-Wegekostenrichtlinie die Kosten der Verkehrspolizei nicht in die Mautsatzberechnung hätten einfließen dürfen.
Es bezog sich dabei auf vorangegangene Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Münster, die bereits für die Jahre 2010 und 2011 zu einem ähnlichen Schluss kamen. Fehlerhaft sei auch, dass die berechneten Kosten Posten enthielten, die nicht unmittelbar der Verkehrspolizeiarbeit zuzuordnen sind. Für den Zeitraum von Oktober 2015 bis Ende 2018 lag der Anteil dieser Kosten bei 5,86 %, für den Zeitraum von Januar 2019 bis Oktober 2020 bei 4,44 %.
Eine Berufung gegen dieses Urteil ist möglich, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster zu entscheiden hätte.
Tipp: Unternehmen, die im besagten Zeitraum LKW-Maut gezahlt haben, sollten ihre Unterlagen überprüfen und gegebenenfalls Ansprüche auf Rückerstattung anmelden. Dabei ist es wichtig, die spezifischen Anteile der Verkehrspolizeikosten im Blick zu behalten und die Forderungen entsprechend zu quantifizieren. Ebenso sollte die Möglichkeit einer Zinsforderung nicht außer Acht gelassen werden.