VERWALTUNGSRECHT
Verstoß gegen Genehmigungsentzug rechtfertigt Genehmigungsentzug
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Verstoß gegen Genehmigungsentzug rechtfertigt Genehmigungsentzug © Symbolgrafik:© Dan Race - stock.adobe.com
Düsseldorf (jur). Wenn ein Mietwagenunternehmer trotz Genehmigungsentzug seine Fahrzeuge weiter einsetzt, kann eine Klage gegen den Entzug kaum noch Erfolg haben. Denn schon dieses Verhalten rechtfertigt den Entzug der Genehmigung, wie am Donnerstag, 14. September 2023, das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Eilverfahren entschied (Az.: 6 L 1791/23).
Die Stadt Düsseldorf hatte die Genehmigung für 77 Mietwagen von vier verbundenen Unternehmen widerrufen, die insbesondere über Vermittlungsplattformen im Internet, zum Beispiel Uber, Fahrgäste befördern. Die Stadt hatte dies mit verschiedenen Gesetzesverstößen begründet. Daraus ergebe sich, dass der Geschäftsführer nicht über die gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit verfüge.
Der dagegen gerichtete Eilantrag bleib vor dem Verwaltungsgericht ohne Erfolg. Dabei ließen die Düsseldorfer Richter offen, ob die dem Geschäftsführer der vier Unternehmen ursprünglich vorgehaltenen Verstöße zutreffen und einen Entzug der Genehmigung rechtfertigen.
Denn auch nach dem Entzug der Genehmigung seien die Fahrzeuge teilweise weiter eingesetzt worden. Damit habe der Geschäftsführer „gegen eine Hauptpflicht des Personenbeförderungsrechts“ verstoßen. Schon deshalb sei ein Entzug der Genehmigung gerechtfertigt.
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Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock