UNTERHALTSRECHT
Unterhaltsanspruch nach der Scheidung
Autor: Sebastian Windisch - Rechtsanwalt
Nach dem BGH besteht ein Anspruch auch bei kinderloser Ehe wegen sog. „ehebedingter Nachteile", d. h. wenn ein Ehegatte seinen Arbeitsplatz während der Ehe aufgegeben hat oder seine Tätigkeit reduziert hat. Dabei ist nicht von Bedeutung, ob der unterhaltspflichtige Ehegatte damit einverstanden war oder nicht. Der Anspruch besteht grundsätzlich unbefristet, solange die ehebedingten Nachteile nicht ausgeglichen sind. Ausreichend ist, dass ein Ehegatte seine Erwerbstätigkeit reduziert um die Haushaltsführung und / oder Kinderbetreuung zu übernehmen. Das Unterhaltsrecht entwickelt sich zunehmend familienfreundlicher.
Rechtsanwalt Sebastian Windisch
Sozius der Kanzlei Vollmer, Bock, Windisch & Renz
Fachanwalt für Familienrecht / Mediator