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Schimmel
Schimmel durch Außendämmung?Rechtsanwalt Andreas Förth
Schimmel-Irrtum: „Durch eine neue Außendämmung können Wände nicht mehr atmen.“ Wände atmen nicht, sie sind luftdicht (oder sollten es sein) – ob mit oder ohne neue Dämmung. Zu beachten ist allerdings, dass eine nachträgliche Wärmedämmung sehr sorgfältig und professionell angebracht wird, damit in der Raumluft enthaltener Wasserdampf zusammen mit der Wärmeströmung „schadensfrei“ durch das Bauteil wandert. weiter lesen
Schimmel
Schimmel im SchlafzimmerRechtsanwalt Andreas Förth
Schimmel-Falle: „Mein Schlafzimmer braucht keine Dämmung und auch keine Heizung. Ich lasse einfach die Schlafzimmertür offen und die Luft aus den geheizten Räumen überschlagen.“ Ganz falsch. Zwei Personen atmen jede Nacht rund 6 Liter Wasser in Form von Wasserdampf aus. Wird nicht wenigstens etwas geheizt und morgens stoßgelüftet und dann auch noch die feucht-warme Luft aus dem Nebenraum ins kalte Schlafzimmer geleitet, braucht man sich nicht zu wundern, wenn die sich an den kalten Oberflächen niederschlagende Feuchtigkeit ideale Wachstumsbedingungen für den gefürchteten Schimmel bietet. weiter lesen
Schimmel
Schimmel-Falle: Heizung abdrehenRechtsanwalt Andreas Förth
Schimmel-Falle: „Statt zu modernisieren, drehe ich lieber die Heizung ab und ziehe mir eine Strickjacke oder einen dicken Pulli an.“ In einem weitestgehend wärmebrückenfrei konstruierten Neubau geht das – schließlich spart jedes Grad weniger Raumtemperatur etwa sechs Prozent Heizenergie. Im Altbau kann diese Idee aber verheerende Folgen haben: Je geringer die Raumtemperatur, desto kälter werden die Oberflächen der Außenbauteile. Die Folge kann erhöhte Schimmelbildung sein, weil sich die Feuchtigkeit aus der Raumluft an den kalten Stellen leichter niederschlägt. Und mit Schimmel ist nicht zu spaßen, da er sich gesundheitsschädlich auswirken kann. weiter lesen
Schimmel
Schimmel wegen neuer Fenster?Rechtsanwalt Andreas Förth
Schimmel-Irrtum: „Neue Fenster sind schuld, wenn Schimmel entsteht.“ Nicht die Fenster sind schuld, sondern das nicht angepasste Lüftungsverhalten. Heutige Isolierglasfenster sind – im Unterschied zu älteren, sehr durchlässigen Fenstern – fast vollkommen luftdicht. Damit die Feuchtigkeit aus der Raumluft abziehen und durch trockene Frischluft ersetzt werden kann, muss viel häufiger gelüftet werden. Der beste Schutz vor Schimmel ist mehrmals tägliches Stoßlüften. Der Clou dabei: Dadurch kühlen die Wandoberflächen kaum ab und die frische Luft wird schneller wieder warm. Eine noch bessere Alternative ist der Einbau einer Lüftungsanlage. weiter lesen
Fachgutachten zu verschiedenen kriminalistischen, kriminaltechnischen und forensischen Themen, sowie für Sichheitstechnik etc.
Rechtsanwalt Dieter Siegel
Sehr geehrte Interessenten, wir erstellen für Sie Gutachten zu spezifischen Themen der Kriminalistik, Kriminaltechnik, Sicherheitstechnik und analysieren Tatverläufe, Ursachen und Folgen von Handlungsverläufen, Straftaten und Schädeninfolge von Unfällen oder Straftaten. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern! weiter lesen
Hausschwamm
ImmobilienerwerbRechtsanwalt Dieter Müller
Beim Immobilienkauf gilt in der Regel: Gekauft wie gesehen! Grundsätzlich ist der Verkäufer eines Hauses dem Käufer gegenüber verpflichtet auf Mängel am Haus hinweisen. Dies betrifft Feuchteschäden und Schwammbefall ebenso wie asbesthaltige Baumaterialien am und im Haus (asbesthaltige Brandschutzeinrichtungen etc.). Diese Hinweispflicht gilt auch, wenn der Verkäufer den bloßen Verdacht hat, dass ein solcher Mangel vorliegt. Schwierig, denn es gilt beim Hauskauf ebenso wie beim Autokauf der Grundsatz: Gekauft wie gesehen! Letztlich muss bei Schäden der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass er von dem Mangel wusste, bzw. dass ein dringender Verdacht dahingehend ... weiter lesen
Wertgutachten
Immobilien-Bewertung im Rahmen des Eigentümerwechsels/ErbfallesRechtsanwalt Matthias Rahnert
Immobilien-Bewertung im Rahmen des Eigentümerwechsels/Erbfalles Schützen sie das Vermögen Ihrer Klienten und beraten sie sie richtig zu den Neuerungen der Grundsteuerreform. Die Finanzbehörden schätzen das Grundvermögen im Rahmen eines Eigentümerwechsels bei Erbschaft- oder Schenkungsfällen schematisch und auf Basis der ihnen vorliegenden Daten aus den Bodenrichtwert Tabellen bzw. auf Basis von Faktoren der Gutachterausschüsse. Häufig kommt es dabei zu einer Überbewertung der Immobilie. Deshalb hat der Steuerpflichtige das Recht einen eigenen Sachverständigen mit der Wertermittlung der Immobilie zu beauftragen. Im Regelfall wird bei einer ordnungsgemäßen ... weiter lesen