UNTERHALTSRECHT
Familienrecht - Unterhaltsrecht
Autor: Adwokat Robert Majchrzak - Adwokat
Unterhalt fuer's Kind in Polen ? Dies sollte man beachten.
Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem Kind und eine eventuelle Änderung oder Aufhebung der Unterhaltspflicht regeln die Vorschriften des polnischen Familiengesetzbuches – Kodeks Rodzinny i Opiekuńczy (weiter genannt: KRiO).
Gemäß dem Artikel 133 § 1 des KRiO sind die Eltern dazu verpflichtet Unterhaltsleistungen gegenüber dem Kind zu leisten, dass noch nicht selbstständig ist, außer wenn das Einkommen aus dem Vermögen des Kindes ausreichend ist um die Unterhaltskosten und Ausbildungskosten zu decken. Gemäß dem Artikel 135 § 1 des KRiO hängt der Umfang der Unterhaltsleistungen von dem rechtgefertigten Bedürfnissen der Berechtigten Person und dem Lohn und Finanzmöglichkeiten des Verpflichteten ab. Laut dem Artikel 138 des KRiO im Fall der Änderung der Verhältnisse kann man die Änderung einer Gerichtsentscheidung oder eines Vergleichs betreffs der Unterhaltspflicht fordern.
Die Katalogisierung der gerechtfertigten Bedürfnisse des Berechtigten zur Unterhaltsleistungen ist unmöglich. Entscheidend sind hier die Umstände jedes einzelnen Falles. Im Fall des Unterhalt gibt es sehr viele Entscheidungen des Obersten Gerichts in Polen (Sąd Najwyższy) mit Sitz in Warschau. Laut dem Obersten Gericht in Polen muss die Höhe des Unterhalts für das Kind so bestimmt werden, dass diese den Bedürfnissen des Kindes entspricht.
Die Finanziellen Möglichkeiten des Verpflichteten kann man nicht mit dem Tatsächlichen Lohn oder Einkommen direkt verbinden. In der Bezeichnung der Finanziellen Möglichkeiten beinhaltet sich auch die reelle Möglichkeit des verdienst des Verpflichteten. Dies bedeutet, dass im Fall wenn der Verpflichtete z.B. Arbeitslos ist, aber eine Ausbildung hat und einen Beruf gelernt hat, dann bewertet das Gericht seine Unterhaltspflicht aufgrund seines Berufes und der reellen Möglichkeit eine Arbeit zu finden.
Die Unterhaltspflicht, vor allem der Eltern gegenüber den Kindern, dauert normallerweise eine längere Zeit. Bei der Betrachtung durch das Gericht der Unterhaltsforderungen nimmt das Gericht als Grundlage der Entscheidung die gerechtfertigten Bedürfnisse des Kindes an und die Finanziellen Möglichkeiten der Elternteile und spricht das Unterhaltsgeld in einer von sich bestimmten Höhe zu. Es gibt in Polen keine Minimal und Maximalhöhe des Unterhalts fürs Kind. Es gilt hier auch nicht die Düsseldorfer Tabelle. In der Praxis wird der Unterhalt meistens von 500 PLN bis zur 1.500 PLN Monatlich zugesprochen (also von ca. 125 bis 375 Euro Monatlich).
Der Artikel 138 des KRiO sieht die Möglichkeit vor die Unterhaltsentscheidung zu ändern wenn sich die Verhältnisse ändern. Unter der Änderung der Verhältnisse versteht man die Erhöhung oder Verminderung der Finanziellen Möglichkeiten des Verpflichteten oder eine Veränderung der Bedürfnisse des Kindes, in dem auch die Möglichkeit der Selbstversorgung und eigenständige Unterhaltsmöglichkeit. Die Entscheidung Aufgrund des Artikel 138 des KRiO über die Änderung der Unterhaltsentscheidung benötigt einen Vergleich der derzeitigen Situation mit der Situation vom Tag an der ersten Unterhaltsentscheidung. Die Beweislast dass sich sie Umstände geändert haben liegt auf dem Kläger.
Man muss aber bedenken, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist, deswegen sollte man am besten eine Beratung beim Rechtsanwalt wahrnehmen.
Adwokat Robert Majchrzak