Infos zum Rechtsanwalt für Scheidung
Wer sich scheiden lässt, löst formell und juristisch seine Ehe auf. Um eine Scheidung einzuleiten, muss ein Scheidungsantrag gestellt werden. Dies geht nur durch einen Anwalt, daher besteht für ein Scheidungsverfahren Anwaltszwang. Dies hat auch damit zu tun, dass eine Scheidung einen erheblichen Einschnitt in das eigene Leben darstellt und mit vielen rechtlichen, zum Teil sehr komplexen, Fragen und Berechnungen einhergeht. Damit sich hier keiner der Ehepartner aus Unkenntnis nach einer Scheidung schlechter stellen lässt, als es ihm zusteht, ist das Konsultieren eines Anwalts zwingend vorgegeben.
Kommt es zu einer einvernehmlichen Scheidung und regeln die Ehepartner bereits alle relevanten Punkte für sich selbst, kann einer gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Weg gegangen werden. Anderenfalls ist es Aufgabe des Gerichts, etwaige Streitpunkte, wie zum Beispiel Unterhaltspflicht und Sorgerecht für gemeinsame Kinder, für die Eheleute zu regeln.
Umgangen werden kann dies u.a. durch einen Ehevertrag (regelt zum Beispiel den Güterstand, den Versorgungsausgleich sowie den Unterhalt) oder auch durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung.
Lassen Sie sich im Falle einer Scheidung durch einen Rechtsanwalt für Scheidung beraten. Dieser wird Ihnen erklären können, welche Schritte einzuleiten sind und wie sich das Scheidungsverfahren für Sie gestalten wird. Mit der Hilfe eines Anwalts für Scheidung können Sie sicherstellen, dass Sie auf keines der Ihnen zustehenden Rechte verzichten und ein Scheidungsverfahren mit gestärktem Rücken durchleben. Da die Auflösung einer Ehe die gesamte Familie betrifft und es hierbei meist auch um sehr sensible Themen geht, können Sie sich zudem auf das Fingerspitzengefühl des Anwalts Ihres Vertrauens verlassen. Mit der nötigen kompetenten Beratung kann auch eine emotional schwierige Zeit wie die einer Scheidung überstanden werden.