Infos zum Rechtsanwalt für Erbrecht
Das deutsche Erbrecht ist gemäß Artikel 14 des Grundgesetzes als Grundrecht garantiert. Inhalt und Einschränkungen des Erbrechtes werden gemäß der einfach-rechtlichen Vorschriften bestimmt. Per Grundgesetz sind die Testierfreiheit sowie das Erbrecht der Verwandten gewährleistet. Da das Erbrecht heute immer mehr an Bedeutung gewinnt, befasst sich auch das Bürgerliche Gesetzbuch mit diesen Fragen. So wird unter anderem die gesetzliche Erbfolge, aber auch die eventuell zu entrichtende Erbschaftssteuer hierin geregelt.
Des Weiteren wird festgelegt, dass der Erbe sich auf eigene Rechnung um die Bestattung sowie die eventuell anfallende Grabpflege zu kümmern hat. Oft ist dies im Testament festgehalten. Hierzu gehören auch die Bestattungsart sowie der Ort der Bestattung.
Es gibt die Möglichkeit, das Erbe mit Hilfe eines Testamentes oder eines Erbvertrages bereits zu Lebzeiten zu regeln. Mit Hilfe eines Rechtsanwaltes für Erbrecht kann ein individuell ausgearbeitetes Dokument erstellt werden, in dem der Erblasser seine späteren Hinterlassenschaften selber auf die Erben verteilt. Ist dies der Fall, so sind nicht ausschließlich Familienangehörige die Erben. Doch hat jeder das ausdrückliche Recht, selber zu entscheiden, wer nach seinem Ableben einen Anteil seines Erbes erhalten soll. Ist kein Testament vorhanden, so wird das Erbe nach den gesetzlichen Vorgaben verteilt.
Nicht immer sind die Angelegenheiten eindeutig geregelt. Selbst wenn ein Testament vorhanden ist, kann es zu Schwierigkeiten zwischen den verschiedenen Erbparteien kommen. Ist ein Erbe nicht mit seinem Anteil zufrieden oder fühlt sich übergangen, so hat er die Möglichkeit das Testament gerichtlich anzufechten. Dies ist selbstverständlich nur im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen möglich. Da das Erbrecht nicht immer eindeutig ist, sollte in einem solchen Fall ein Rechtsanwalt für Erbrecht konsultiert werden. Bereits zu Beginn kann er den Mandanten darüber informieren, welche Aussichten sein Anliegen hat. Gerade wenn Kinder in einer Erbangelegenheit betroffen sind, kann es zu fachübergreifenden Fragen kommen. Der Anwalt befasst sich oft daher auch mit Familienrecht, Kindschaftsrecht sowie dem Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Er ist überdies vertraut mit allen rechtlichen Belangen, die in den Bereich des Erbrechts fallen wie Erbausschlagung, Fragen rund um den Pflichtteil und den Erbschein. Auch in Fragen rund um das Berliner Testament kann ein Anwalt für Erbrecht Auskunft geben.
Selbstverständlich wird er auch Mediationen für Anfragen aus diesen Schwerpunktbereichen übernehmen. Denn es muss nicht immer zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen. Ist es doch für alle Parteien besser, sich außergerichtlich und einvernehmlich zu einer Lösung leiten zu lassen. Gut geschult übernimmt der Rechtsanwalt diese Aufgabe.