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Rechtsanwalt in Mannheim - Ehevertrag
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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Endet die Zugewinngemeinschaft der Ehegatten, so hat nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ein Zugewinnausgleich stattzufinden. Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen der Ehegatten deren Anfangsvermögen übersteigt. Der Zugewinn ist jedenfalls eine Geldsumme. Er kann nicht negativ sein; sollte bei der Berechnung des Zugewinns ein negativer Betrag ermittelt werden, so ist der Zugewinn mit Null anzusetzen. Es handelt sich also um bloße Rechnungsposten. Bei dem ... weiter lesen
Das Ende einer Ehe ist meist kein schönes Erlebnis. Zumeist sind die Paare voller Zuversicht in die Ehe gestartet und dann stand am Ende die Erkenntnis, dass es eben doch nicht zusammen geht. Neben vielen emotionalen Ereignissen, die mit einer Scheidung einhergehen können, geht es häufig auch um die Klärung finanzieller Aspekte. Dabei ist die Wahl des richtigen Anwaltes oder der richtigen Anwältin von entscheidender Bedeutung. Es sollte zwischem dem Mandanten und dem Anwalt auch "persönlich stimmen", denn wie bereits erwähnt, ist eine Scheidung oft eine emotionale und langwierige Angelegenheit, bei der es nicht nur um die fachliche Kompetenz des Rechtsanwaltes für Familienrecht geht. Der Mandant ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei Beendigung einer Zugewinngemeinschaft der Ehegatten soll ein Zugewinnausgleich stattfinden. Grundsätzlich kann jedem Ehegatten ein Zugewinnausgleich zustehen, wenn dieser den geringeren Zugewinn während der Ehe erzielt hat. Grundsätzlich steht diesem Ehegatten die Hälfte des Überschusses des Zugewinns des anderen Ehegatten über seinen eigenen zu. Der Anspruch ist gerichtet auf eine Ausgleichsforderung, welche auf Geld gerichtet ist. Zugewinn ist der Betrag, der sich aus dem Verhältnis des ... weiter lesen
Ein Ehevertrag soll die Ehe, bzw. speziell die Handhabung von Vermögensfragen im Falle einer Scheidung geregelt werden.
1. Allgemeines zum Ehevertrag
Damit der Ehevertrag wirksam abgeschlossen werden kann, bedarf er der notariellen Beurkundung. Die Konsequenzen eines solchen Vertrages können mitunter sehr weitreichend und folgenreich sein, so dass der Gesetzgeber mit einer notariellen Beratung voreilige Entschlüsse verhindern will. In der Regel wird der Vertrag bereits vor der Ehe geschlossen. Doch auch während der Ehe ist dies möglich. Den Ehevertrag betreffende gesetzliche Festlegungen lassen sich in § 1408 BGB finden.
2. Vermögensrechtliche Folgen mit und ohne Ehevertrag
Wird ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Möchte ein Ehegatte, dass im Fall des Anspruchs auf Zugewinnausgleich das Unternehmen, die Unternehmensbeteiligung oder die freiberufliche Praxis nicht gefährdet wird, so können die Ehegatten im Ehevertrag den Zugewinnausgleich ausschließen, indem sie die gesetzliche Gütertrennung vereinbaren. Ein Anspruch auf Zugewinnausgleich steht dem zugewinnberechtigten Ehegatten beispielsweise im Fall der Scheidung oder des Todes des anderen Ehegatten zu. Unter Umständen ist ein solcher Ausschluss des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein zugewinnberechtigter Ehegatte kann von dem anderen Ehegatten einen Anspruch auf Zugewinnausgleich geltend machen. Allerdings können Ehegatten auch einen Ehevertrag vereinbaren, der den Zugewinnausgleich ausschließt und die gesetzliche Gütertrennung vereinbart. Dies gilt auch für den Fall des Anspruches auf Zugewinnausgleich in dem ein Unternehmen, die Unternehmensbeteiligung oder die freiberufliche Praxis Gegenstand des Anspruchs wird. Der Ausschluss des Zugewinnausgleichs kann allerdings, ... weiter lesen
Braucht man für die Eheschließung keine anwaltliche Beratung, so braucht man für die Ehescheidung jedoch zumindest einen Rechtsanwalt, der dann letzten Endes auch den Scheidungsantrag für Sie stellen kann. In einvernehmlichen Scheidungen kann eine Ehescheidung jedoch grundsätzlich auch mit einem Rechtsanwalt durchgeführt werden. Dabei kann eine Ehe grundsätzlich jedoch erst nach Ablauf des sogenannten Trennungsjahres erfolgen. Eine Trennung in diesem Sinne bedeutet die Trennung von "Tisch und Bett". Es reicht daher für eine Trennung nicht aus, dass lediglich keine sexuelle Beziehung mehr besteht. Zwar ist auch eine Trennung in der gemeinsamen Wohnung möglich, jedoch wird dies ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In der dem BGH vorliegenden Angelegenheit vereinbarten die Beteiligten die Gütertrennung und schlossen 1999 die Ehe, welche sie 2007 wieder scheiden ließen. Der Ehemann verlangte von der Ehefrau anschließend unter anderem die von ihm gezahlten Darlehensraten für ein gemeinsames Darlehen der Eheleute für ein Familienheim und weitere Aufwendungen für dessen Errichtung als ehebedingte Zuwendungen ersetzt. Die Richter in Karlsruhe stellten daraufhin klar, dass hier kein Ausgleichsanspruch nach den ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Um vorzubeugen, dass im Falle des Anspruchs auf Zugewinnausgleich das Unternehmen, die Unternehmensbeteiligung oder die freiberufliche Praxis Gegenstand des Anspruchs wird, kann ein Ehevertrag zwischen den Ehegatte vereinbart werden, welcher den Zugewinnausgleich ausschließt, und die gesetzliche Gütertrennung vereinbart. Ein Anspruch auf Zugewinnausgleich kann von dem zugewinnberechtigten Ehegatten beispielsweise dann geltend gemacht werden, wenn eine Scheidung erfolgt oder ein Ehegatte verstirbt. Ein solcher ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss ein Zugewinnausgleich ab dem Zeitpunkt erfolgen, in welchem die Zugewinngemeinschaft der Ehegatten endet. Bei dem Zugewinn handelt es sich um den Betrag, um den das Endvermögen der Ehegatten deren Anfangsvermögen übersteigt. Dieser stellt immer eine Geldsumme dar. Trifft der Fall ein, dass bei der Berechnung des Zugewinns ein negativer Betrag herauskommt, dann ist der Zugewinn mit Null anzusetzen. Dies geschieht aus dem Grund, dass ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der BGH hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem die Beteiligten Gütertrennung vereinbart hatten. Die Ehe wurde 1999 geschlossen und 2007 wieder geschieden. Nach der Scheidung der Ehe verlangte der Ehemann Ersatz der von ihm gezahlten Darlehensraten als ehebedingte Zuwendungen, die für ein gemeinsames Darlehen der Eheleute für ein Familienheim und weitere Aufwendungen für dessen Errichtung gezahlt wurden. Ein solcher Ersatzanspruch könne sich nach Auffassung der Richter aus Karlsruhe nicht aus den ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 21.11.2012 (Az.: XII ZR 48/11) entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Ehevertrag grundsätzlich nicht sittenwidrig sei, da der Zugewinnausgleich einer Regelung im Ehevertrag am weitesten zugänglich sei. Vorliegend verlangte die Klägerin wohl Auskunft über das Vermögen ihres Mannes, damit sie die Unterhaltspflicht und den Zugewinnausgleich bestimmen könne. In einem vor der Hochzeit geschlossenen Ehevertrag hatten die Ehepartner allem ... weiter lesen