GUTACHTEN
Wie hoch ist das Gutachterhonorar für ein Kfz-Gutachten?
Autor: Herr Gabriel Raiolo - Sachverständiger und Gutachter
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Ein Verkehrsunfall bringt nicht nur Ärger, sondern auch eine Reihe organisatorischer Aufgaben mit sich – darunter die Schadensdokumentation durch einen Kfz-Gutachter. Doch was kostet ein solches Gutachten eigentlich? Und wer muss das Honorar zahlen? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen rund um das Gutachterhonorar bei einem Kfz-Gutachten.
Keine einheitliche Gebührenordnung – aber klare Orientierung
Für Kfz-Sachverständige gibt es in Deutschland keine gesetzlich festgelegte Gebührenordnung. Dennoch orientieren sich viele Gutachter an sogenannten Honorartabellen, wie sie auch von Gerichten oder Versicherungen verwendet werden. Das bedeutet: Auch wenn es keine festen Sätze gibt, lassen sich die Kosten recht gut abschätzen – vor allem in Abhängigkeit vom entstandenen Schaden.
Wie hoch ist das Gutachterhonorar?
Das Honorar richtet sich in der Regel nach der Höhe des festgestellten Schadens. Je höher der Schaden, desto höher auch das Grundhonorar des Gutachters. Beispiele aus der Praxis zeigen:
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Bei einem Schaden von 2.000 Euro liegt das Honorar bei etwa 432 Euro, also rund 21,6 % der Schadenssumme.
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Bei einem Schaden von 5.000 Euro liegt das Honorar bei rund 653 Euro, was etwa 13 % des Schadens entspricht.
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Diese Staffelung zeigt: Mit zunehmender Schadenshöhe sinkt der prozentuale Anteil des Gutachterhonorars.
Welche Zusatzkosten können entstehen?
Neben dem reinen Grundhonorar können weitere Kosten anfallen. Diese werden in der Regel einzeln aufgeführt und hängen vom jeweiligen Aufwand ab. Mögliche Zusatzkosten sind:
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Fahrtkosten zum Unfallort oder zur Werkstatt
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Fotokosten für die Dokumentation des Schadens
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Telefon- und Portokosten
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Schreibkosten für die Erstellung des Gutachtens
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Sonderaufwand bei speziellen Fahrzeugen oder aufwendigen Recherchen
Diese Nebenkosten sind in der Regel nachvollziehbar und transparent im Gutachten aufgelistet.
Wer übernimmt die Kosten für das Gutachten?
Eine der wichtigsten Fragen für Geschädigte lautet: Muss ich das Gutachterhonorar selbst zahlen? Die gute Nachricht: Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt.
Was gilt als Bagatellschaden?
Als Bagatellschäden gelten Schäden, deren Reparaturkosten unter 750 Euro liegen. In solchen Fällen genügt meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt – ein Gutachten wäre hier weder notwendig noch erstattungsfähig. Liegt der Schaden jedoch darüber, empfiehlt sich die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters.
Freie Wahl des Gutachters
Viele Geschädigte wissen nicht, dass sie das Recht haben, einen Gutachter ihrer Wahl zu beauftragen – auch wenn die gegnerische Versicherung bereits einen eigenen Sachverständigen anbietet. Ein unabhängiger Gutachter sorgt für eine objektive Bewertung des Schadens und wahrt die Interessen des Geschädigten.