INTERNATIONALES RECHT
Spanisches Recht: Anwendbares Recht im Erbfall
Autor: Abogado José Martinez Salinas - Abogado
Bei deutsch-spanischen Erbfällen stellt sich oftmals die Frage, welches nationale Recht anzuwenden ist – deutsches oder spanisches Erbrecht – oder beide? Gibt es für das Steuerrecht andere Regeln? Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick.
Anwendbares Erbrecht
Hinsichtlich des anzuwendenden Erbrecht ist sowohl aus deutscher Sicht als auch aus spanischer Sicht das Recht Staatsangehörigkeit des Erblassers maßgebend. Bei deutscher Staatsangehörigkeit des Erblassers ist deutsches Erbrecht anzuwenden, Art. 25 Abs. 1 EGBGB, Art. 9 Nr. 8 Código Civil. Ein Spanier vererbt daher nach spanischem Erbrecht. Dies gilt sowohl für Nachlassgegenstände, die sich in Deutschland befinden, als auch für solche, die sich in Spanien befinden (vgl. Art. 3 Abs. 3 EGBGB und Art. 9 Nr. 8 Código Civil). Bei Doppelstaatlern oder Mehrstaatlern stellt Spanien auf die Staatsangehörigkeit ab, die mit dem gewöhnlichen Aufenthalt zusammenfällt; jedoch gehört der spanischen Staatsangehörigkeit im Zweifel immer der Vorrang (Art. 9 Abs. 9 CC). Deutschland hat entsprechende Regeln. Bei Anwendung spanischen Erbrechts ist ferner zu klären, ob ein Foralrecht anzuwenden ist. Dies richtet sich nach Art. 13 Ziff. 1 CC.
Anwendbares Steuerrecht
Die Staatsangehörigkeit des Erblassers spielt für die Frage des Besteuerungsrechts nur eine untergeordnete Rolle. Es kommt vor allem auf den Wohnsitz und die Belegenheit der Nachlassgegenstände an. Bitte beachten Sie hierzu die Beiträge zur Steuerpflicht nach dem spanischen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz und zur Steuerpflicht nach dem deutschen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz.
Verfahrensrecht
Bei einem deutsch-spanischer Erbfall sind sowohl spanische Justizorgane (z.B. Notare) als auch deutsche Justizorgane beteiligt (z.B. Nachlassgericht), insbesondere ist oft auch bei einem deutschen Erblasser eine notarielle Erbschaftsannahme in Spanien nicht vermeidbar. Bei Streitigkeiten kann es auch zu der Situation kommen, dass man sich einen Gerichtsstand aussuchen kann. Jedes Justizorgan wendet sein eigenes Verfahrensrecht an, was im Einzelfall für den Erfolg der Sache entscheidend sein kann.