STRAFRECHT
OLG Frankfurt bestätigt Strafe bei Titelmissbrauch
Experten-Branchenbuch.de,
zuletzt bearbeitet am:
OLG Frankfurt bestätigt Strafe bei Titelmissbrauch © Symbolgrafik:© Zerbor - stock.adobe.com
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat unter dem Aktenzeichen 1 ORs 51/23 die rechtskräftige Verurteilung eines Angeklagten zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 80 Euro wegen Titelmissbrauchs bestätigt.
Falscher Doktortitel: Gericht verurteilt Mann zu Geldstrafe
Der Beschuldigte gab über Jahre hinweg vor, den Doktortitel „Dr.“ zu führen, obwohl er diesen weder in Deutschland noch im Ausland rechtmäßig erworben hatte. Er trug diesen Titel sogar in seinem Personalausweis, in Verträgen mit seinem Arbeitgeber AWO und in E-Mails.
Das Amtsgericht hatte ihn dafür zu einer Geldstrafe verurteilt. Sowohl die Berufung beim Landgericht als auch die Revision beim OLG Frankfurt blieben erfolglos.
OLG Frankfurt: Revision Abgewiesen, Titelmissbrauch bleibt strafbar
Das OLG Frankfurt wies die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet ab (§ 349 Abs. 2 StPO). Dadurch wurde das Urteil des Amtsgerichts, welches vom Landgericht bestätigt wurde, rechtskräftig.
Der Beschuldigte hatte sich des Titelmissbrauchs schuldig gemacht, indem er unberechtigterweise den akademischen Grad „Dr.“ führte und verwendete.
Tipp: Es wird dringend empfohlen, akademische Titel und Berufsbezeichnungen nur dann zu führen, wenn diese tatsächlich und rechtmäßig erworben wurden. Die Verwendung von nicht verdienten Titeln kann zu ernsthaften rechtlichen Konsequenzen führen, wie dieser Fall deutlich zeigt.