ZIVILRECHT
Abmahnung: RuhrKanzlei für VFL Bochum 1948 | Ticketverkauf Kleinanzeigen
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Die RuhrKanzlei aus Dortmund verschickt erneut für die VFL Bochum 1948 GmbH & Co. KGaA eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Anbietens von Tickets über eine nicht autorisierte Zweitmarktplattform, datiert auf den 14.06.2024.
Über eine ähnliche Abmahnung der RuhrKanzlei hatten wir im Mai 2024 bereits berichtet.
https://www.experten-branchenbuch.de/ratgeber/abmahnung-ruhrkanzlei-fuer-vfl-bochum-1948-gmbh-co-kgaa-ticketverkauf-kleinanzeigen
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er Tickets von VFL Bochum über eine private Anzeige auf der Plattform Kleinanzeigen zum Kauf angeboten und damit gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB) von VFL Bochum verstoßen haben soll.
Die VFL Bochum 1948 GmbH & Co. KGaA habe ein Interesse daran, den Schwarzhandel mit Tickets für die Bundesliga zu unterbinden, um eine soziale Preisstruktur erhalten zu können und auch zur Durchsetzung von Stadionverboten. Privatverkäufe von Tickets auf Onlineplattformen sind nach den ATGB in der Regel unzulässig (Nr. 8.2 der ATGB Stand 19.05.2023).
Der Abgemahnte soll folglich mit dem Verkauf gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB) verstoßen haben.
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund der vorgeworfenen Rechtsverletzungen durch den angeblichen unzulässigen Weiterverkauf wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter Fristsetzung vom Adressaten der Abmahnung verlangt.
Zudem wird die Erstattung der Kosten, die durch die Abmahnung entstanden sind, in Höhe von 353,60 Euro gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahn