ZIVILRECHT
Abmahnung: RAe Busse & Partner für Reisenthel Accessoires GmbH & Co.KG | Markenrecht
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Die Kanzlei Busse & Partner aus München mahnt im Auftrag der Reisenthel Accessoires GmbH & Co. KG aus Gilching einen eBay-Händler wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen ab.
Inhalt der Abmahnung:
In der Abmahnung wird seitens der abmahnenden Kanzlei ausgeführt, dass die Reisenthel Accessoires GmbH & Co. KG als Herstellerin und Verkäuferin von Taschen und Körben auftritt. Laut Abmahnung habe der abgemahnte eBay-Händler auf eBay einen Artikel zum Kauf angeboten und diesen mit "Reisenthel" beworben. Die Reisenthel Accessoires GmbH & Co. KG sei alleinige Inhaberin der Markenrechte an der Marke "Reisenthel". Diese sei als Unionsmarke eingetragen und genieße unter anderem Schutz in der Nizza-Klasse 18 (u.a. Taschen, Körbe). Durch das Verwenden der Marke "Reisenthel" habe der Abgemahnte die Markenrechte der Reisenthel Accessoires GmbH & Co. KG verletzt. Diese habe eine Zustimmung zur Nutzung der Marke durch den Abgemahnten nie erteilt.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird seitens der Kanzlei Busse & Partner aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese sieht für zukünftige Verstöße die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro vor. Zudem soll der Abgemahnte die Anwaltskosten nach einem Gegenstandswert in Höhe von 50.000,00 Euro zahlen. Dies sind insgesamt 1.682,70 Euro.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.