MARKENRECHT
Abmahnung: CBH Rechtsanwälte für Burberry Ltd. | "Burberry-Check"
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Die CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB (kurz: CBH Rechtsanwälte) verschicken erneut Abmahnungen mit dem Vorwurf einer Markenrechtsverletzung im Auftrag der Burberry Limited.
Über Burberry:
Burberry ist eine britische Modemarke. Sie wurde im 19. Jahrhundert durch Thomas Burberry ins Leben gerufen und ist dem oberen Preissegment zuzuordnen. Zu den durch Burberry verkauften Produkten zählen unter anderem Bekleidung, Lederwaren, Schuhe und Accessoires.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, durch den Verkauf von angeblichen Produktfälschungen die Markenrechte der Burberry Ltd. verletzt zu haben. Nach Auffassung der CBH Rechtsanwälte, werden durch die verkauften Produkte die Markenrechte an dem sogenannten "Burberry Check" verletzt. Hierbei handelt es sich um ein durch diverseste Bildmarken geschütztes Karomuster, welches für Burberryprodukte typisch ist.
Aufgrund dieser angeblichen Markenrechtsverletzung wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Zudem werden Auskunftsansprüche geltend gemacht. Darüber hinaus wird die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Streitwert von 150.000 Euro, gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.